Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Medienverantwortlichen eingesetzt haben, der für den Medienbereich verantwortlich ist, einschließlich Werbung für die Aktivitäten des Lizenzbewerbers in den sozialen Medien.
Der Medienverantwortliche muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Qualifikationen verfügen:
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Abschluss im Bereich Journalistik;
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Diplom als Medienverantwortlicher, das vom Lizenzgeber oder von einer durch den Lizenzgeber anerkannten Organisation verliehen wurde;
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Befähigungsnachweis, der vom Lizenzgeber auf der Grundlage einer mindestens dreijährigen praktischen Erfahrung im Medienbereich ausgestellt wurde.