Artikel 36 Medienverantwortlicher - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
36.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Medienverantwortlichen eingesetzt haben, der für den Medienbereich verantwortlich ist, einschließlich Werbung für die Aktivitäten des Lizenzbewerbers in den sozialen Medien.

36.02

Der Medienverantwortliche muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Qualifikationen verfügen:

  1. Abschluss im Bereich Journalistik;

  2. Diplom als Medienverantwortlicher, das vom Lizenzgeber oder von einer durch den Lizenzgeber anerkannten Organisation verliehen wurde;

  3. Befähigungsnachweis, der vom Lizenzgeber auf der Grundlage einer mindestens dreijährigen praktischen Erfahrung im Medienbereich ausgestellt wurde.