Der Lizenzbewerber muss sicherstellen, dass alle Mitglieder seiner ersten Frauenmannschaft (Spielerinnen, Trainer/-innen und anderes technisches Personal) an einer Schulung bzw. Veranstaltung zum Schiedsrichterwesen teilnehmen, die vom oder in Zusammenarbeit mit dem UEFA-Mitgliedsverband innerhalb der zwölf Monate vor der lizenzierten Spielzeit organisiert wird.