Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Torwarttrainer eingesetzt haben, der dem Cheftrainer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Torwarttraining der ersten Frauenmannschaft assistiert.
Der Torwarttrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband herausgegeben wurden:
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gültige UEFA-Torwarttrainer-B-Lizenz in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention;
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gültige nationale Torwarttrainer-Lizenz;
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gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, der in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wird und der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oben entspricht.