Artikel 42 Torwarttrainer der ersten Frauenmannschaft - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024

42.01

Der Lizenzbewerber muss einen qualifizierten Torwarttrainer eingesetzt haben, der dem Cheftrainer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Torwarttraining der ersten Frauenmannschaft assistiert.

42.02

Der Torwarttrainer muss mindestens über eine der nachfolgend genannten Trainerqualifikationen verfügen, die von einem UEFA-Mitgliedsverband herausgegeben wurden:

  1. gültige UEFA-Torwarttrainer-B-Lizenz in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention;

  2. gültige nationale Torwarttrainer-Lizenz;

  3. gültiger Befähigungsnachweis der UEFA, der in Übereinstimmung mit der UEFA-Trainerkonvention herausgegeben wird und der geforderten Trainerlizenz gemäß a) oben entspricht.