Artikel 46 Dienstleistungsanbieter - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
46.01

Wird einem Dienstleistungsanbieter in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung eine Funktion übertragen, muss der Lizenzbewerber einen schriftlichen Vertrag mit dem Dienstleistungsanbieter unterzeichnen. Dieser muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  1. festgelegte Aufgaben und Verantwortlichkeiten;

  2. Informationen zu der/den für die Funktion verantwortlichen Person(en), einschließlich einschlägiger Qualifikationen.