Artikel 10 Kernprozess - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
10.01

Der Lizenzgeber muss den Kernprozess für die Überprüfung der Klublizenzierungskriterien festlegen und somit die Erteilung von Lizenzen verwalten.

10.02

Der Kernprozess beginnt zu einem vom Lizenzgeber festgesetzten Zeitpunkt und endet mit der Einreichung der Liste der Lizenzentscheide bei der UEFA innerhalb der von Letzterer mitgeteilten Frist.

10.03

Der Kernprozess besteht mindestens aus den folgenden Schritten:

  1. Übermittlung der Lizenzierungsunterlagen an die Lizenzbewerber;

  2. Rückgabe der Lizenzierungsunterlagen an den Lizenzgeber;

  3. Beurteilung der Unterlagen durch die Lizenzadministration;

  4. Übermittlung der schriftlichen Erklärung der Unternehmensleitung an den Lizenzgeber;

  5. Beurteilung und Entscheidung durch die Entscheidungsorgane;

  6. Übermittlung jedes Lizenzentscheids innerhalb von sieben Tagen nach jeder endgültigen Entscheidung an die UEFA.

10.04

Die Fristen für die oben aufgeführten Schritte des Kernprozesses müssen vom Lizenzgeber eindeutig festgelegt und den betroffenen Klubs vor Beginn des Kernprozesses mitgeteilt werden.