Der Lizenzbewerber muss Maßnahmen ergreifen und durchsetzen, um sicherzustellen, dass alle seine Spielerinnen, die in der ersten Frauenmannschaft spielen dürfen, jedes Jahr einer medizinischen Untersuchung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Medizinischen Reglements der UEFA unterzogen werden.
Der Lizenzbewerber muss Maßnahmen ergreifen und durchsetzen, um sicherzustellen, dass alle Nachwuchsspielerinnen im Alter von über zwölf Jahren jedes Jahr gemäß den von seinem Lizenzgeber festgelegten einschlägigen Bestimmungen, welche der nationalen Gesetzgebung entsprechen müssen, einer medizinischen Untersuchung unterzogen werden.