Artikel 21 Medizinische Betreuung von Spielerinnen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA-Frauen-Klubwettbewerbe

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2024

21.01

Der Lizenzbewerber muss Maßnahmen ergreifen und durchsetzen, um sicherzustellen, dass alle seine Spielerinnen, die in der ersten Frauenmannschaft spielen dürfen, jedes Jahr einer medizinischen Untersuchung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Medizinischen Reglements der UEFA unterzogen werden.

21.02

Der Lizenzbewerber muss Maßnahmen ergreifen und durchsetzen, um sicherzustellen, dass alle Nachwuchsspielerinnen im Alter von über zwölf Jahren jedes Jahr gemäß den von seinem Lizenzgeber festgelegten einschlägigen Bestimmungen, welche der nationalen Gesetzgebung entsprechen müssen, einer medizinischen Untersuchung unterzogen werden.