Artikel 9 Umsetzung in den UEFA-Wettbewerben - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022
9.01

Die in Artikel 4, in Absatz 5.01, Absatz 6.01, in Artikel 7 und in Artikel 8 aufgeführten Untersuchungen und Tests sind für alle an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Schiedsrichter zwingend vorgeschrieben und müssen unter der Verantwortung des Mitgliedsverbands des jeweiligen Schiedsrichters organisiert und durchgeführt werden.

9.02

Alle Untersuchungen und Tests müssen vor Beginn der jeweiligen Saison abgeschlossen und in der medizinischen Akte des Schiedsrichters vermerkt sein. Die UEFA kann jederzeit verlangen, die Ergebnisse dieser medizinischen Untersuchungen und/oder Tests vorgelegt zu bekommen.