Die medizinischen Mindestanforderungen müssen bei allen UEFA-Wettbewerben vom Ausrichterverband bzw. ‑verein mit Blick auf die Behandlung der Spieler, der Mannschaftsoffiziellen, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten erfüllt werden.
Jede Mannschaft muss bei allen UEFA-Wettbewerben, -Spielen und -Trainingseinheiten ihren eigenen Notfallkoffer mitbringen; dieser muss einen Defibrillator enthalten.
Ist ein in Anhang B aufgeführtes Medikament in einem Land nicht zugelassen, so ist es durch ein äquivalentes Medikament zu ersetzen, das dieselbe Funktion erfüllt.