Artikel 10 Allgemeine Erklärungen - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022
10.01

Die medizinischen Mindestanforderungen müssen bei allen UEFA-Wettbewerben vom Ausrichterverband bzw. ‑verein mit Blick auf die Behandlung der Spieler, der Mannschaftsoffiziellen, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten erfüllt werden.

10.02

Jede Mannschaft muss bei allen UEFA-Wettbewerben, -Spielen und -Trainingseinheiten ihren eigenen Notfallkoffer mitbringen; dieser muss einen Defibrillator enthalten.

10.03

Ist ein in Anhang B aufgeführtes Medikament in einem Land nicht zugelassen, so ist es durch ein äquivalentes Medikament zu ersetzen, das dieselbe Funktion erfüllt.