A.2 Allgemeine medizinische Untersuchungen - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2022

A.2.1

Die allgemeine medizinische Untersuchung muss Folgendes umfassen:

  1. Größe;

  2. Gewicht;

  3. Blutdruck;

  4. Kopf und Hals (einschließlich Augen, Nase, Ohren, Zähne, Rachen und Schilddrüse);

  5. Lymphknoten;

  6. Brustkorb und Lungen (Inspektion, Auskultation, Perkussion sowie inspiratorische und exspiratorische Brustkorbexkursion);

  7. Herz (Töne, Geräusche, Puls und Arrhythmien);

  8. Abdomen (einschließlich etwaiger Hernien und Narben);

  9. Blutgefäße (z.B. periphere Pulse, Gefäßgeräusche, Krampfadern);

  10. Haut (allgemeine Inspektion);

  11. Nervensystem (z.B. Reflexe, Sinnesstörungen);

  12. Motorik (z.B. Schwäche, Atrophie).

A.2.2

Ein neurologisches Baseline-Screening ist ein nicht invasives Screening der Hirnfunktionen, das vor Beginn einer Saison durchgeführt wird. Es sollte alle klinischen Bereiche umfassen, die von einer Gehirnerschütterung betroffen sein könnten. Angemessene Tests können klinischer Natur bzw. gerätebasiert sein und umfassen unter anderem: Sport Concussion Assessment Tool (SCAT, in der aktuellsten Version), Vestibular/Ocular-Motor Screening (VOMS), neuropsychologische Test (unter Leitung eines Neuropsychologen und/oder im Rahmen eines computergestützten Systems wie beispielsweise CNS Vital Signs bzw. IMPACT) und neurophysiologische Tests, darunter Untersuchungen des okulomotorischen und vestibulär-okularen Systems (z.B. vestibulo-okulärer Reflex, dynamische Sehschärfe und/oder andere standardisierte Tests).