Die in Anhang B.1 aufgeführte medizinische Ausrüstung muss in allen UEFA-Wettbewerben am Spieltag sowie am Vortag des Spiels in allen UEFA-Wettbewerben, in denen Mannschaften im Stadion bzw. in der Halle, in dem/der das Spiel stattfindet, trainieren, in einem Notfallkoffer, der nicht der in Absatz 12.02 beschriebene ist, am Spielfeldrand bereitstehen.