Artikel 45 Unterteile der Spielkleidung - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
45.01

Die Bestimmungen zu dekorativen Elementen gemäß Artikel 12 gelten auch für Unterteile der Nicht-Spielkleidung.

45.02

Eine Mannschaftsidentifikation gemäß Kapitel III kann wie folgt auf Unterteilen der Nicht-Spielkleidung angebracht werden:

  1. Auf der Vorderseite des Unterteils ist eine höchstens 50 cm² große Mannschaftsidentifikation zugelassen.

  2. Die Nationalflagge, das nationale Symbol oder das Wappen bzw. die Flagge der Stadt oder der Region der Mannschaft sind einmal auf der Vorderseite des Unterteils zugelassen und dürfen höchstens 25 cm² groß sein.

  3. Eine textliche Identifikation ist in frei wählbarer Position und Größe zugelassen.

45.03

Ferner ist auf den Unterteilen der Nicht-Spielkleidung gemäß Artikel 18, der entsprechend gilt, eine Mannschaftsidentifikation zugelassen.

45.04

Eine zusätzliche Mannschaftsidentifikation kann alleine oder zusammen mit der Bildmarke eines Herstellers in einer für den in Absatz 45.05 beschriebenen Streifen am Unterteil der Nicht-Spielkleidung reservierten Position verwendet werden, wobei in diesem Fall die Bestimmungen von Absatz 45.05 und Absatz 45.06 gelten. Jegliche Mannschaftsidentifikation in dieser Position darf höchstens 8 cm breit sein.

45.05

Es sind bis zu fünf Herstelleridentifikationen zugelassen, einschließlich bis zu zwei Streifen Bildmarken des Herstellers („Streifen auf dem Unterteil der Nicht-Spielkleidung“), die wie folgt verwendet werden können:

  1. entlang des unteren Rands des Unterteils (linkes und rechtes Bein); oder

  2. zentriert und entlang der Außenkante des Unterteils (linkes und rechtes Bein).

Streifen auf dem Unterteil der Nicht-Spielkleidung können vorbehaltlich Artikel 12 dekorative Elemente enthalten.

45.06

Herstelleridentifikationen dürfen höchstens 20 cm² groß sein, außer bei Streifen auf dem Unterteil der Nicht-Spielkleidung, bei denen die Größe der Bildmarke des Herstellers höchstens so breit wie der Streifen sein darf (höchstens 8 cm).

45.07

Eine Herstelleridentifikation kann unter Verwendung eines Jacquard-Musters angebracht werden. Hinsichtlich Anzahl und Position der gewählten Identifikation bestehen keine Einschränkungen, allerdings darf jede einzelne Identifikation höchstens 20 cm² groß sein.

45.08

Qualitätssiegel und/oder Technologielabel dürfen gemäß Kapitel V verwendet werden, das entsprechend gilt.

45.09

Sponsorenwerbung ist nur gemäß Kapitel VI erlaubt.

45.10

Zwecks Identifikation sind Initialen der Spieler und des Betreuerstabs bzw. Kadernummern erlaubt. Diese Identifikationen dürfen höchstens 7,5cm groß sein.

45.11

Der Markenbekleidungspartner eines Wettbewerbs kann nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der UEFA-Administration und für den Fall, dass das Unterteil keine Sponsorenwerbung enthält, das entsprechende Wettbewerbslogo auf den Unterteilen der Nicht-Spielkleidung anbringen. Solche Wettbewerbslogos dürfen höchstens 50 cm² groß sein und sie dürfen nicht auf Kleidung anderer Wettbewerbe (UEFA oder andere) erscheinen.