Artikel 52 Bestimmungen betreffend Bälle - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
52.01

Die geltenden Spielregeln regeln die Fußbälle, die in UEFA-Wettbewerben verwendet werden.

52.02

Herstelleridentifikationen sind wie folgt zulässig:

  1. ein Identifikationstyp, höchstens 50 cm² groß; oder

  2. zwei Identifikationstypen, jeder höchstens 25 cm² groß.

52.03

Der Name des Fußballs kann einmal angebracht werden und darf höchstens 30 cm² groß sein.

52.04

Der Name und das Logo des Wettbewerbs können je zweimal erscheinen und dürfen jeweils höchstens 50 cm² groß sein.

52.05

Die UEFA behält sich das Recht vor, ihre eigenen Marken, Logos und/oder die UEFA-Wettbewerbsmarken anzubringen.

52.06

Die Heimmannschaft muss die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl „Winterbälle“ in Leuchtfarbe gewährleisten, wenn die klimatischen Bedingungen eine Verwendung solcher Bälle erforderlich machen (z.B. bei Schnee oder Nebel).