Artikel 43 Tragbare elektronische Performance- und Tracking-Systeme - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
43.01

Tragbare elektronische Performance- und Tracking-Systeme können vorbehaltlich der Genehmigung durch den Schiedsrichter von den Spielern auf dem Spielfeld verwendet werden. Für eine Genehmigung müssen Tracking-Systeme folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Das System muss für die Spieler sicher sein und darf keine Gefahr für Personen auf dem Spielfeld darstellen.

  2. Das System muss einen der in den Spielregeln festgelegten Standards erfüllen:

    1. „International Match Standard“ (IMS); oder

    2. FIFA Quality.

  3. Die von den Spielern getragenen Gegenstände dürfen weder Mannschaft- und Herstelleridentifikation noch Sponsorenwerbung enthalten.