Artikel 29 Sponsorenwerbung auf Nicht-Spielkleidung in UEFA-Klubwettbewerben - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
29.01

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 27 und den folgenden Grundsätzen ist in UEFA-Klubwettbewerben Sponsorenwerbung auf Oberteilen der Nicht-Spielkleidung erlaubt:

  1. Auf Nicht-Spielkleidung darf nur für einen Sponsor geworben werden.

  2. Für den genehmigten Sponsor darf in allen Heim- und Auswärtsspielen einer UEFA-Saison geworben werden.

  3. Bei dem Sponsor für die Nicht-Spielkleidung muss es sich entweder handeln um:

    1. einen vorab vom Mitgliedsverband genehmigten Sponsor, der von der Mannschaft auch in einem der offiziellen nationalen Wettbewerbe als Sponsor für Nicht-Spielkleidung verwendet wird; oder

    2. den von der UEFA genehmigten Sponsor, der auf dem Trikot erscheint.

29.02

Es ist nur ein einziges Werbefeld erlaubt, das höchstens die folgenden Dimensionen aufweisen darf:

  1. 20 cm2 auf den Jacken für die Einlaufzeremonie;

  2. 200 cm2 auf allen übrigen Oberteilen der Nicht-Spielkleidung.