Artikel 19 Zusätzliche Verwendung von Mannschaftsidentifikationen auf der Spielkleidung - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
19.01

Zusätzlich zur Verwendung der Mannschaftsidentifikation gemäß Artikel 14 bis Artikel 18 dürfen Mannschaften bis zu zwei Mannschaftsidentifikationen im Kragenbereich des Trikots anbringen, wobei jede Identifikation nur einmal verwendet werden kann und höchstens 12 cm2 groß sein darf. Die Buchstaben dürfen höchstens 2 cm groß sein.

19.02

Auf jedem der nachfolgend aufgeführten Elemente des Kragens bzw. der Verschlussleiste kann eine in sich gemusterte Mannschafts- oder Herstelleridentifikation angebracht werden, sofern diese kein Verletzungsrisiko darstellen und keine Sponsorenwerbung bzw. dekorative Elemente aufweisen:

  1. Trikotkragen;

  2. Knöpfe am Kragenausschnitt des Trikots;

  3. andere Verschlussleisten (z.B. Reißverschlüsse).