Artikel 48 Taschen - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
48.01

Taschen in der Technischen Zone (z.B. medizinische Taschen, Ausrüstungstaschen, Ballnetze) dürfen folgende Identifikationen enthalten:

  1. eine höchstens 100 cm² große Mannschaftsidentifikation;

  2. eine höchstens 20 cm² große Herstelleridentifikation.

48.02

Auf Taschen ist Sponsorenwerbung verboten.

48.03

Von der UEFA bereitgestellte Taschen wie Ballnetze und/oder medizinische Taschen können das UEFA-Logo und/oder das jeweilige Wettbewerbslogo enthalten. Ballnetze können auch das Logo des offiziellen Spielballausrüsters des jeweiligen Wettbewerbs (höchstens 20 cm²) enthalten.