Artikel 44 Oberteile der Nicht-Spielkleidung - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
44.01

Die Bestimmungen zu dekorativen Elementen gemäß Artikel 12 gelten auch für Oberteile der Nicht-Spielkleidung.

44.02

Eine Mannschaftsidentifikation gemäß Kapitel III kann wie folgt auf Oberteilen der Nicht-Spielkleidung angebracht werden:

  1. Auf der Vorderseite des Oberteils ist eine höchstens 100 cm² große Mannschaftsidentifikation zugelassen.

  2. Die Nationalflagge, das nationale Symbol oder das Wappen bzw. die Flagge der Stadt oder der Region der Mannschaft sind einmal auf der Vorderseite des Oberteils auf Brusthöhe und einmal auf jedem Ärmel zugelassen und dürfen höchstens 100 cm² (Oberteil) bzw. jeweils höchstens 25 cm² (Ärmel) groß sein.

  3. Eine textliche Identifikation ist in frei wählbarer Position und Größe zugelassen.

44.03

Zwei weitere Mannschaftsidentifikationen sind frei positionierbar, dürfen aber höchstens 20 cm² groß sein, wobei die Buchstaben höchstens 2 cm groß sein dürfen.

44.04

Auf den Oberteilen der Nicht-Spielkleidung ist gemäß Artikel 18, der entsprechend gilt, eine Mannschaftsidentifikation zugelassen.

44.05

Eine zusätzliche Mannschaftsidentifikation kann alleine oder zusammen mit der Bildmarke eines Herstellers in einer für den in Absatz 44.06 beschriebenen Streifen am Oberteil der Nicht-Spielkleidung reservierten Position verwendet werden, wobei in diesem Fall die Bestimmungen von Absatz 44.06 und Absatz 44.07 gelten. Jegliche Mannschaftsidentifikation in dieser Position darf höchstens 8 cm breit sein.

44.06

Es sind bis zu fünf Herstelleridentifikationen zugelassen, einschließlich bis zu zwei Streifen Bildmarken des Herstellers („Streifen auf dem Oberteil der Nicht-Spielkleidung“), die wie folgt verwendet werden können:

  1. entlang des Rands beider Ärmel; oder

  2. entlang der Außenkante jedes Ärmels (vom Kragen bis zum Rand des Ärmels); oder

  3. zentriert und entlang der Außenkante des Oberteils (vom Ärmelansatz bis zum unteren Rand des Oberteils).

Streifen auf dem Oberteil der Nicht-Spielkleidung können vorbehaltlich Artikel 12 dekorative Elemente enthalten.

44.07

Herstelleridentifikationen dürfen höchstens 20 cm² groß sein, außer bei Streifen auf dem Oberteil der Nicht-Spielkleidung, bei denen die Größe der Bildmarke des Herstellers höchstens so breit wie der Streifen sein darf (höchstens 8 cm).

44.08

Jegliche Herstelleridentifikation im Kragenbereich muss zentriert auf der äußeren Rückseite des Kragenbereichs angebracht werden. Auf der Vorderseite und auf den Seiten des Kragenbereichs ist das Anbringen einer Herstelleridentifikation nicht zulässig.

44.09

Eine Herstelleridentifikation kann unter Verwendung eines Jacquard-Musters angebracht werden. Hinsichtlich Anzahl und Position der gewählten Identifikation bestehen keine Einschränkungen, allerdings darf jede einzelne Identifikation höchstens 20 cm² groß sein.

44.10

Eine Mannschafts- oder Herstelleridentifikation auf Reißverschlüssen oder Knöpfen muss gemäß Artikel 19, der entsprechend gilt, in sich gemustert sein.

44.11

Qualitätssiegel und/oder Technologielabel dürfen gemäß Kapitel V verwendet werden, das entsprechend gilt.

44.12

Sponsorenwerbung ist nur gemäß Kapitel VI erlaubt.

44.13

In UEFA-Wettbewerben dürfen Wohltätigkeitslogos als Alternative zur Sponsorenwerbung auf Nicht-Spielkleidung vorbehaltlich Artikel 30 und  Artikel 32 verwendet werden.

44.14

Zwecks Identifikation sind Initialen der Spieler und des Betreuerstabs bzw. Kadernummern erlaubt. Diese Identifikationen dürfen höchstens 7,5cm groß sein.

44.15

Der Markenbekleidungspartner eines Wettbewerbs kann nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der UEFA-Administration und für den Fall, dass das Oberteil keine Sponsorenwerbung enthält, das entsprechende Wettbewerbslogo auf den Oberteilen der Nicht-Spielkleidung anbringen. Solche Wettbewerbslogos dürfen höchstens 100 cm² groß sein und sie dürfen nicht auf Bekleidung anderer Wettbewerbe (UEFA oder andere) erscheinen.