Artikel 28 Sponsorenwerbung auf der Spielkleidung - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
28.01

Vorbehaltlich Artikel 27 darf eine Mannschaft bis zu zwei Sponsoren auf der Spielkleidung haben, von denen einer auf der Vorderseite des Trikots auf Brusthöhe und der andere auf dem linken Trikotärmel in der freien Ärmelzone angebracht wird.

28.02

Der Schriftzug und die Farbe der Buchstaben unterliegen keinen Einschränkungen, aber es dürfen weder eine Herstelleridentifikation noch dekorative Elemente enthalten sein.

28.03

Sponsor auf der Vorderseite des Trikots:

  1. Eine Mannschaft darf auf der Vorderseite des Trikots Sponsorenwerbung für einen einzigen Sponsor anbringen, die vorab vom jeweiligen Nationalverband genehmigt wurde und die in mindestens einem offiziellen nationalen Wettbewerb als Sponsorenwerbung auf dem Trikot verwendet wird.

  2. Die Gesamtfläche für die Sponsorenwerbung auf der Vorderseite des Trikots darf gemäß den Bestimmungen zum Messverfahren in Artikel 53 höchstens 200 cm2 betragen und muss auf der Vorderseite des Trikots zentriert auf dem Rumpfteil positioniert werden.

28.04

Ärmelsponsor:

  1. Auf dem linken Ärmel darf nur für einen Sponsor wie folgt geworben werden:

    1. Die Gesamtfläche für den Ärmelsponsor darf höchstens 100 cm2 betragen.

    2. Das Ärmelsponsoring darf höchstens 12 cm groß sein.

  2. Der Ärmelsponsor muss ein Sponsor sein, der vorab vom Nationalverband der Mannschaft genehmigt wurde und für den die Mannschaft in mindestens einem offiziellen nationalen Wettbewerb auf ihren Trikots wirbt. Es darf sich dabei nicht um denselben Sponsor wie auf der Vorderseite des Trikots handeln.

  3. Wird in offiziellen nationalen Wettbewerben auf dem Trikot kein anderer Sponsor als derjenige auf der Vorderseite des Trikots verwendet bzw. erlaubt, darf die Mannschaft als Alternative einen vom Nationalverband für einen offiziellen nationalen Wettbewerb für Nicht-Spielkleidung genehmigten Sponsor verwenden.

  4. Hat eine Mannschaft keinen Sponsor, der die Bestimmungen von Buchstabe b) bzw. c) oben erfüllt, kann sie den Sponsor auf der Vorderseite des Trikots bzw. den genehmigten Hersteller der Spielkleidung der Mannschaft ausnahmsweise als Ärmelsponsor in UEFA-Wettbewerbsspielen verwenden.