Artikel 15 Name der Mannschaft / des Landes - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
15.01

Der von der UEFA genehmigte Name der Mannschaft bzw. des Landes darf je einmal frei positionierbar auf der Vorderseite des Trikots sowie frei positionierbar auf der Hose und auf jedem Stutzen angebracht werden.

15.02

Der Schriftzug ist frei wählbar, aber die Buchstaben dürfen höchstens 2 cm und der ganze Name höchstens 12 cm2 groß sein.

15.03

Der Name der Mannschaft bzw. des Landes darf anstelle des Mannschaftsemblems verwendet werden, wobei in diesem Fall die Bestimmungen gemäß Absatz 14.03 gelten und die Buchstaben höchstens 5 cm groß sein dürfen.

15.04

Der Name der Mannschaft bzw. des Landes darf auch einmal auf der Rückseite des Trikots, unterhalb der Spielernummer, angebracht werden, wobei in diesem Fall folgende Bestimmungen gelten:

  1. Es können Groß- und/oder Kleinbuchstaben verwendet werden, die nur aus einer Farbe bestehen und weder Herstelleridentifikation oder Sponsorenwerbung noch dekorative Elemente aufweisen dürfen.

  2. Die Buchstaben dürfen höchstens 7,5 cm groß sein.

  3. Die Buchstaben können zur besseren Lesbarkeit mit einer Schattierung, einem 3D-Effekt oder einer kontrastierenden Umrandung in einer Dekorationsfarbe versehen werden. Die Umrandung kann sich außerhalb oder unmittelbar innerhalb der Buchstaben befinden. Schattierungen, 3D-Effekte oder kontrastierende Umrandungen werden bei der Messung der Höhe der Buchstaben jedoch nicht berücksichtigt.

  4. Die Buchstaben müssen in deutlichem Kontrast zu der/den Hintergrundfarbe(n) der Spielkleidung stehen.