Artikel 46 Gewinner-T-Shirts - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
46.01

Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung der UEFA-Administration können Mannschaften Gewinner-T-Shirts vorbereiten, die im Fall eines Siegs in einem Wettbewerbsendspiel getragen werden.

46.02

Für eine Genehmigung, die schriftlich erfolgt, muss mindestens 48 Stunden vor dem jeweiligen Endspiel das Muster eines Gewinner-T-Shirts bei der UEFA-Administration eingereicht werden.

46.03

Gewinner-T-Shirts können auf folgende Weise hergestellt werden:

  1. Der Markenbekleidungspartner der UEFA des jeweiligen Wettbewerbs kann Gewinner-T-Shirts mit Branding herstellen, die auf den Wettbewerb verweisen oder dessen Marke, Logo oder Namen verwenden.

  2. Der markenlose Bekleidungspartner der UEFA des jeweiligen Wettbewerbs kann Gewinner-T-Shirts ohne Branding herstellen, die auf den Wettbewerb verweisen oder dessen Marke, Logo oder Namen verwenden.

  3. T-Shirts anderer Hersteller dürfen keine offiziellen Wettbewerbsmarken, -logos oder -namen verwenden und dürfen kein Branding aufweisen, wenn auf den Wettbewerb verwiesen wird.

46.04

Genehmigte Gewinner-T-Shirts dürfen erst nach Abschluss aller offiziellen Aktivitäten auf dem Spielfeld getragen werden. Daher gelten folgende Bestimmungen:

  1. Die Übergabe des Pokals erfolgt in den offiziellen Trikots.

  2. Das Siegerfoto wird in den offiziellen Trikots gemacht.

  3. Das Gewinner-T-Shirt darf nach Abschluss dieser Aktivitäten verwendet werden und kann daher bei der Ehrenrunde, den Feierlichkeiten auf dem Spielfeld usw. getragen werden.