Artikel 13 Identifikationstypen - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
13.01

Die Mannschaften können auf der Spielkleidung folgende Identifikationstypen verwenden:

  1. Grafische Identifikation:

    1. Mannschaftsemblem;

    2. Mannschaftsmaskottchen;

    3. Mannschaftssymbol;

    4. Nationalflagge oder nationales Symbol;

    5. Stadt- oder Regionswappen bzw. -flagge.

  2. Textliche Identifikation:

    1. Name der Mannschaft / des Landes;

    2. Mannschaftsbeiname;

    3. Mannschaftsslogan;

    4. Gründungsjahr der Mannschaft.

13.02

Mannschaftsidentifikationen zur Verwendung auf der Spielkleidung können nur dann zur Genehmigung eingereicht werden, wenn diese in der einschlägigen Datenbank der UEFA-Administration geführt sind und mittels Registrierung beim Nationalverband der jeweiligen Mannschaft über einen offiziellen Status verfügen. Mannschaftsembleme und -namen zur Verwendung auf der Spielkleidung können nur dann zur Genehmigung eingereicht werden, wenn diese von der UEFA-Administration zur Verwendung im jeweiligen UEFA-Wettbewerb genehmigt wurden. Mannschaften, welche die Genehmigung zur Verwendung einer Nationalflagge, eines nationalen Symbols und/oder des Wappens bzw. der Flagge der Stadt oder der Region beantragen, können aufgefordert werden, einen Nachweis über die Genehmigung zur Verwendung durch das jeweilige Land bzw. die jeweilige Stadt oder Region zu erbringen.

13.03

Zusätzlich zu Absatz 13.02muss jedes Mannschaftsemblem (in seiner kompletten Form, einschließlich Wortelementen) als Marke registriert sein, und zwar entweder (a) beim nationalen Markenregister im Land der jeweiligen Mannschaft oder (b) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

13.04

In einer Saison darf nur eine einzige Version eines Beinamens bzw. Slogans einer Mannschaft verwendet werden.

13.05

Auf Anfrage der UEFA-Administration muss der Nachweis über die Registrierung der Identifikationen gemäß Absatz 13.02 und Absatz 13.03 in einer der offiziellen Sprachen der UEFA (Deutsch, Englisch oder Französisch) vorgelegt werden, einschließlich des Nachweises, dass der Mannschaft die erforderlichen Registrierungen und Genehmigungen mindestens 20 Tage vor dem ersten Spiel des jeweiligen Wettbewerbs vorlagen.

13.06

Mannschaftsidentifikationen können auf die Ausrüstung gedruckt, gewebt oder genäht werden. Jedes andere technische Verfahren bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der UEFA-Administration.

13.07

Mannschaftsidentifikationen dürfen sich gegenseitig nicht berühren; sie dürfen auch kein anderes Element auf der Spielkleidung (z.B. Nummern, Buchstaben, Abzeichen, andere Identifikationen) berühren oder in einem einzelnen Feld bzw. Bereich kombiniert werden.

13.08

Die Mannschaftsidentifikationen dürfen weder Herstelleridentifikation oder Sponsorenwerbung noch dekorative Elemente aufweisen.