Artikel 14 Mannschaftsemblem - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
14.01

Das Mannschaftsemblem kann auf jedem Kleidungsstück der Spielkleidung (d.h. Trikot, Hose und zwei Stutzen) einmal angebracht werden.

14.02

Mannschaften können mehr als ein Emblem registrieren und es können unterschiedliche registrierte Embleme auf verschiedenen Teilen der Spielkleidung verwendet werden, sofern diese gemäß Artikel 13 schriftlich von der UEFA-Administration genehmigt wurden.

14.03

Hinsichtlich der Form der Mannschaftsembleme bestehen keine Einschränkungen, wobei betreffend Größe und Positionierung folgende Punkte beachtet werden müssen:

  1. Trikot: höchstens 100 cm² auf der Vorderseite des Trikots auf Brusthöhe, oberhalb einer etwaigen Sponsorenwerbung;

  2. Hose: höchstens 50 cm² auf der Vorderseite des rechten oder linken Hosenbeins oder zentriert auf dem vorderen Hosenbund;

  3. Stutzen: höchstens 50 cm², frei positionierbar auf jedem der beiden neuen (ungetragenen) Stutzen. Ein- und dasselbe Paar Stutzen kann unterschiedliche Mannschaftsidentifikationen enthalten, z.B. kann auf dem linken Stutzen der Name der Mannschaft und auf dem rechten Stutzen das Mannschaftsemblem angebracht werden, sofern dies die Unterscheidbarkeit der beiden Stutzen nicht beeinträchtigt.

14.04

Vorbehaltlich der Genehmigung der UEFA-Administration kann eine Mannschaft anlässlich eines Jubiläums oder eines anderen bedeutenden Anlasses ein Sonder-Mannschaftsemblem anstelle des üblichen Emblems auf seiner Spielkleidung anbringen. Sonder-Mannschaftsembleme können von Buchstaben, Zahlen und/oder dekorativen Elementen (z.B. einem Lorbeerkranz) eingerahmt werden, wobei die gesamte verwendete Fläche 100 cm² nicht übersteigen darf.