Artikel 20 Identifikationstypen - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
20.01

Ein Hersteller kann die folgenden Herstellermarken auf der Spielkleidung verwenden:

  1. eine Wortmarke des Herstellers;

  2. eine Bildmarke des Herstellers;

  3. eine Wortbildmarke des Herstellers;

  4. eine Produktlinie des Herstellers;

  5. ein Slogan des Herstellers.

Beispiele:

20.02

Die Verwendung von Herstellermarken auf der Ausrüstung unterliegt folgenden Einschränkungen:

  1. Jede Herstellermarke muss als aktive Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum registriert sein (die UEFA-Administration kann in Ausnahmefällen auf diese Einschränkung verzichten, wenn eine bei der UEFA vorgelegte Marke nicht registriert werden kann);

  2. Herstellermarken dürfen nicht als dekorative Elemente verwendet werden.