Artikel 17 Stadt- oder Regionswappen bzw. -flagge - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
17.01

Anstelle der Nationalflagge oder des nationalen Symbols kann auf jedem Teil der Spielkleidung eine unveränderte Darstellung des Wappens oder der Flagge der Stadt oder der Region der Mannschaft in Übereinstimmung mit Absatz 16.02 angebracht werden. Die Darstellung darf auf jedem Teil höchstens 25 cm2 groß sein.