Artikel 47 Überzüge zum Aufwärmen - Ausrüstung

UEFA-Ausrüstungsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Equipment
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022

47.01

Auf den Überzügen zum Aufwärmen, die bei offiziellen Trainingseinheiten am Tag vor dem Spiel, beim Aufwärmen vor dem Spiel auf und neben dem Spielfeld sowie von Ersatzspielern auf der Bank und beim Aufwärmen während des Spiels getragen werden, ist eine Herstelleridentifikation zugelassen.

47.02

Die Herstelleridentifikation darf höchstens 20 cm² groß sein und kann einmal auf der Vorderseite und einmal auf der Rückseite frei positioniert werden.

47.03

Auf Überzügen zum Aufwärmen ist Sponsorenwerbung verboten.

47.04

Die Farben Leuchtgelb und Leuchtorange sind auf Überzügen zum Aufwärmen verboten.