Artikel 13 Wettbewerbsphasen und Setzsystem - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
13.01

Sämtliche Spiele des Wettbewerbs werden in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln ausgetragen. Die Halbzeitpause dauert 15 Minuten.

13.02

Der Wettbewerb besteht aus folgenden Phasen (vgl. Anhang B):

  1. Qualifikationsphase, bestehend aus:

    • Meisterweg, bestehend aus:

      - Vorrunde;

      - erste Qualifikationsrunde;

      - zweite Qualifikationsrunde;

      - dritte Qualifikationsrunde;

    • Ligaweg, bestehend aus:

      - zweite Qualifikationsrunde;

      - dritte Qualifikationsrunde;

  2. Playoffs (Meisterweg und Ligaweg);

  3. UEFA Champions League, bestehend aus:

    • Gruppenphase (sechs Spieltage);

    • K.-o.-Phase;

      - Achtelfinale;

      - Viertelfinale;

      - Halbfinale;

      - Endspiel.

13.03

Die Vereine werden gesetzt für die Qualifikationsphase, die Playoffs und die Gruppenphase anhand des zu Beginn der Spielzeit erstellten Vereinsklassements (vgl. Anhang D) und in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Teilnehmer dieser Runden zum Zeitpunkt der Auslosung noch nicht feststehen, wird für die Auslosung der Koeffizient des in der Vereinskoeffizientenrangliste besser platzierten der beiden Vereine, zwischen denen noch eine Begegnung aussteht, verwendet.

13.04

Für die Auslosung der Paarungen der Qualifikationsphase und der Playoffs werden die Teilnehmer auf der Grundlage des Vereinsklassements (vgl. Anhang D) und Absatz 13.03 je zur Hälfte in gesetzte und ungesetzte Vereine aufgeteilt. Die UEFA-Administration kann für die Auslosung Gruppen bilden in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen. Vereine aus dem gleichen Verband können einander nicht zugelost werden.

13.05

Die Spielpaarungen werden ausgelost. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 13.02 und Artikel 14 bis Artikel 24 hat der erstgezogene Verein im Hinspiel Heimrecht.

13.06

Für die Auslosung werden die 32 Vereine der Gruppenphase in vier Achtergruppen eingeteilt. Die erste Gruppe umfasst den Titelhalter (topgesetzt), den Titelhalter der UEFA Europa League und die nationalen Meister der sechs bestplatzierten Verbände gemäß Eintrittsliste (vgl. Anhang A). Handelt es sich bei einem oder beiden Titelhaltern um den nationalen Meister eines der sechs bestplatzierten Verbände, wird die Gruppe durch den/die Meister des/der nächstplatzierten Verbands/Verbände vervollständigt. Die drei übrigen Gruppen setzen sich auf der Grundlage des vor Beginn der Saison erstellten Vereinsklassements zusammen (vgl. Anhang D).

13.07

Für das Achtelfinale werden die Gruppensieger jeweils vor den Gruppenzweiten gesetzt.

13.08

Die UEFA-Administration kann unter gegebenen Umständen entscheiden, dass nur eine Begegnung ausgetragen wird und legt die entsprechenden Grundsätze für die Bestimmung des Siegers fest.