Artikel 2 Definitionen - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
2.01

Im vorliegenden Reglement haben die unten stehenden Begriffe folgende Bedeutung:

Datenrechte

Recht, Statistiken und andere Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zusammenzustellen und zu verwerten.

Doping

Verstoß gegen eine oder mehrere Antidoping-Vorschriften gemäß UEFA-Dopingreglement.

Exklusivbereich

Austragungsort eines Spiels der UEFA Champions League oder der Playoffs. Dazu gehören das Stadion selbst (einschließlich Anzeigetafeln, Werbebanden, Bildschirmen, Großbildschirmen, Uhren, Umkleidekabinen, Spielertunnel, technischem Bereich und allen Sitz-, Hospitality- und VIP-Bereichen), und alle Bereiche in der Nähe des Stadions, die dem Verein gehören, von ihm kontrolliert, verwaltet oder betrieben werden, sowie die Umgebung des Stadions einschließlich der Zäune, die es umgeben, oder der Straßen, die den Stadionbereich natürlich abgrenzen, den Luftraum direkt über dem Stadion (soweit die LOS über solche Rechte verfügt, sie kontrolliert oder nach Treu und Glauben in der Lage wäre, dies zu tun) sowie den Broadcaster-, Presse- und Medienbereich.

Kommerzielle Rechte

Alle kommerziellen Rechte und Möglichkeiten am und im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (einschließlich aller Spiele), einschließlich Medienrechten, Marketingrechten und Datenrechten.

Lokale Organisationsstruktur (LOS)

Personenkreis, der im Auftrag eines an der UEFA Champions League und/oder den Playoffs teilnehmenden Vereins (oder im Auftrag eines von der UEFA bezeichneten Mitgliedsverbands) und in enger Zusammenarbeit mit der UEFA die jeweiligen Heimspiele organisiert. Mindestanforderung seitens der UEFA: Vertreter des Vereinsvorstandes oder Verbandsvertreter, Stadionverantwortlicher, Verantwortlicher für Sicherheitsfragen und Medienchef des Vereins.

Marketingrechte

Recht, im Zusammenhang mit dem Wettbewerb Werbung, Promotion, Unterstützung und Marketing zu betreiben, PR-Aktivitäten durchzuführen und alle Möglichkeiten in den Bereichen Werbung, Sponsoring, Hospitality, Lizenzierung, Merchandising, Publikationen, Wetten, Gaming, Einzelhandel, Musik und Franchising sowie alle anderen kommerziellen Assoziierungsrechte (einschließlich durch Ticket-Promotion) zu verwerten.

Medienrechte

Recht, digitale, audiovisuelle, visuelle und/oder Audio-Berichterstattung zum Wettbewerb für den Live- und/oder zeitversetzten Empfang überall auf der Welt in jeglicher Weise und in allen Medien, unabhängig davon, ob diese heute bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden, zu produzieren, zu vertreiben und über lineare Mediendienste oder auf Video-on-Demand-Basis auszustrahlen (einschließlich aller Formen der Distribution über Fernsehen, Radio, mobile Geräte und Internet), sowie alle damit zusammenhängenden und/oder verwandten Rechte, einschließlich Rechten für unveränderbare Datenträger (Fixed Media), Downloads und interaktiven Rechten.

Nicht kommerzielle Zwecke

Aktivitäten ohne jegliche direkte oder indirekte Verbindung von Dritten, die (i) für einen Verein zur Werbung für seine eigenen Spiele, (ii) für interne Archivzwecke und (iii) für interne Bibliothekszwecke erforderlich sind, aber unter Ausschluss der kommerziellen Rechte und jeglicher anderer Aktivität, die nach Ansicht der UEFA kommerzieller Natur ist.

Partner

Jegliche Partei, die von der UEFA für die Nutzung der kommerziellen Rechte unter Vertrag genommen wird und somit an der direkten oder indirekten Finanzierung des Wettbewerbs beteiligt ist.

Technischer Bereich

Technische Zone gemäß Definition in den IFAB-Spielregeln, einschließlich der Position des vierten Offiziellen, etwaiger zusätzlicher Sitze für Betreuer, der Umkleidekabinen der Mannschaften und Schiedsrichter, des Spielertunnels und des Weges der Spieler und Schiedsrichter von ihren Umkleidekabinen zum Spielfeld.

2.02

Im vorliegenden Reglement ist jeder mit „einschließlich“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen Begriffen eingeleitete Satz bzw. Teilsatz erläuternd und schränkt die Bedeutung der vorhergehenden Begriffe nicht ein.