Artikel 22 Wahl des Ausrichters für die Vorrunde - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
22.01

An der Vorrunde beteiligte Verbände bzw. ihre jeweiligen Vereine, die das Vorrundenturnier ausrichten möchten, haben die UEFA-Administration schriftlich darüber zu informieren.

22.02

Die Grundsätze für die Wahl der Ausrichter und der Entscheid der UEFA werden allen an der Vorrunde teilnehmenden Vereinen und ihren jeweiligen Verbänden schriftlich mitgeteilt.

22.03

Der vom Ausrichter vorgeschlagene Spielort und die Anstoßzeiten für Vorrundenspiele sind von der UEFA-Administration zu genehmigen. Diese behält sich das Recht vor, die vorgeschlagenen Anstoßzeiten nach Rücksprache mit den teilnehmenden Mannschaften zu ändern.