An der Vorrunde beteiligte Verbände bzw. ihre jeweiligen Vereine, die das Vorrundenturnier ausrichten möchten, haben die UEFA-Administration schriftlich darüber zu informieren.
Die Grundsätze für die Wahl der Ausrichter und der Entscheid der UEFA werden allen an der Vorrunde teilnehmenden Vereinen und ihren jeweiligen Verbänden schriftlich mitgeteilt.
Der vom Ausrichter vorgeschlagene Spielort und die Anstoßzeiten für Vorrundenspiele sind von der UEFA-Administration zu genehmigen. Diese behält sich das Recht vor, die vorgeschlagenen Anstoßzeiten nach Rücksprache mit den teilnehmenden Mannschaften zu ändern.