Artikel 24 Spielorte und Anstoßzeiten - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
24.01

Ab den Playoffs werden der Spielkalender und die Anstoßzeiten von der UEFA-Administration festgelegt.

24.02

Die Playoffs, Gruppenspiele (unter Vorbehalt von Absatz 24.03, Achtel-, Viertel- und Halbfinalbegegnungen sowie das Endspiel beginnen um 21.00 Uhr (MEZ). Die UEFA-Administration kann Ausnahmen bewilligen.

24.03

An jedem Spieltag der Gruppenphase beginnen zwei Dienstagsspiele und zwei Mittwochsspiele um 18.45 Uhr (MEZ). Die UEFA-Administration kann Ausnahmen beschließen.

24.04

Spiele des letzten Spieltages werden innerhalb einer Gruppe gleichzeitig ausgetragen.

24.05

Der zu Beginn des Wettbewerbs bekanntgegebene Spielort gilt als „Heim-Spielort“ des betreffenden Vereins. Ein Spielort ist entweder das Stadion des Heimvereins oder ein anderes Stadion in derselben oder einer anderen Stadt im betreffenden Verbandsgebiet. Ausnahmsweise kann die UEFA-Administration einen Spielort auf dem Gebiet eines anderen UEFA-Mitgliedsverbands akzeptieren, falls auf dem eigenen Gebiet kein geeigneter Spielort verfügbar ist. Grundsätzlich werden Spielorte nur zugelassen, wenn internationale Direktflüge und/oder Charterflüge im Land des betreffenden Vereins in zumutbarer Entfernung landen können. Alle Spielorte müssen von der UEFA-Administration genehmigt werden.

24.06

Grundsätzlich muss jeder Verein all seine Heimspiele im Wettbewerb am selben Spielort austragen. Ab den Playoffs kann der Spielort nur durch einen UEFA-Entscheid gewechselt werden.

24.07

Ist die UEFA-Administration zu einem beliebigen Zeitpunkt der Saison der Ansicht, dass ein Spielort aus irgendeinem Grund für die Durchführung eines Spiels ungeeignet ist, kann die UEFA mit dem betreffenden Verband und Verein Rücksprache halten und diese bitten, ein Ausweichstadion vorzuschlagen, das den Anforderungen der UEFA genügt. Können der Verband und der Verein innerhalb der von der UEFA-Administration gesetzten Frist kein geeignetes Ausweichstadion vorschlagen, kann die UEFA ein neutrales Ausweichstadion bestimmen, das sich auf dem Gebiet des betreffenden Verbands oder auf dem Gebiet eines anderen UEFA-Verbands befindet. Der betroffene Verein hat die für die Durchführung des Spiels notwendigen Vorkehrungen in Absprache mit dem zuständigen Verband und den lokalen Behörden zu treffen. In beiden Fällen gehen die Kosten für die Durchführung des Spiels zu Lasten des Heimvereins. Die UEFA-Administration entscheidet endgültig und zu gegebener Zeit über Ausweichstadien.

24.08

Das Exekutivkomitee legt Datum und Spielort des Endspiels fest.