Artikel 52 Gelbe und rote Karten - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
52.01

Grundsätzlich ist ein des Feldes und/oder der unmittelbaren Umgebung, einschließlich der Technischen Zone, verwiesener Spieler bzw. Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel eines UEFA-Klubwettbewerbs (d.h. UEFA Champions League, UEFA Europa League, UEFA Europa Conference League oder UEFA-Superpokal) gesperrt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer die Strafe verschärfen, einschließlich einer Ausweitung auf andere Wettbewerbe.

52.02

Bei wiederholten Verwarnungen:

  1. vor der Gruppenphase werden Spieler bzw. Mannschaftsoffizielle nach drei Verwarnungen, die nicht zu einem Platzverweis geführt haben, sowie nach jeder weiteren Verwarnung ungerader Zahl (fünfte, siebte, neunte usw.) für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt. Ausnahmsweise wird nach Abschluss von jeweils zwei Runden in einem UEFA-Klubwettbewerb (d.h. UEFA Champions League und/oder UEFA Europa League und/oder UEFA Europa Conference League), bei denen ein Spieler auf der Liste eines Vereins registriert und spielberechtigt war, die Zahl der Verwarnungen, die nicht zu einer Sperre infolge wiederholter Verwarnungen geführt haben, um eine Verwarnung reduziert;

  2. ab dem ersten Spiel der Gruppenphase werden Spieler bzw. Mannschaftsoffizielle nach drei Verwarnungen, die nicht zu einem Platzverweis geführt haben, sowie nach jeder weiteren Verwarnung ungerader Zahl (fünfte, siebte, neunte usw.) für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.

52.03

Einzelne Verwarnungen und unverbüßte Sperren werden stets übernommen, entweder in die nächste Wettbewerbsphase, in die UEFA Europa League oder die UEFA Europa Conference League der laufenden Spielzeit.

52.04

Ausnahmsweise verfallen alle Verwarnungen und unverbüßten Gelbsperren mit dem Ende der Playoffs. Sie werden nicht in die Gruppenphase übernommen. Darüber hinaus verfallen alle Verwarnungen nach Abschluss der Viertelfinalbegegnungen. Sie werden nicht ins Halbfinale übernommen.

52.05

Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren aus der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Europa Conference League verfallen mit dem Ende der Spielzeit.