Artikel 57 Trikotsponsor - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
57.01

Ab den Playoffs dürfen nur die genehmigten und verwendeten Trikotsponsoren auf der Spielkleidung angebracht werden.

57.02

Die Vereine dürfen ihre Trikotsponsoren während der Spielzeit wie folgt wechseln:

  1. ein Verein, der an den Playoffs teilnimmt, darf jeden Trikotsponsor innerhalb einer UEFA-Spielzeit höchstens zweimal und ab Beginn der Gruppenphase höchstens einmal wechseln;

  2. ein Verein, der direkt für die Gruppenphase qualifiziert ist, darf jeden Trikotsponsor während derselben UEFA-Spielzeit höchstens einmal wechseln.

57.03

Die Verpflichtung eines Sponsors, nachdem der Wettbewerb ohne Sponsor begonnen wurde, gilt nicht als Sponsorenwechsel.

57.04

Eine Änderung des Inhaltes der Sponsorenwerbung gilt als Sponsorenwechsel, selbst wenn der Sponsor der gleiche bleibt.

57.05

Vereine, welche die Trikotsponsoren wechseln wollen, müssen ihr Gesuch mindestens sieben Werktage vor dem Spiel, bei dem sie den neuen Sponsor verwenden wollen, bei der UEFA-Administration einreichen (zusammen mit den im UEFA-Ausrüstungsreglement festgelegten Gegenständen).

57.06

Vereine, die ab der K.-o.-Phase ihren Sponsor wechseln möchten, müssen dies der UEFA-Administration bis spätestens 1. Februar 2024 (12.00 Uhr MEZ) mitteilen. Danach ist kein Sponsorenwechsel mehr möglich.