Artikel 80 Einrichtungen für Fotografen - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
28 June 2023
80.01

Die Fotografen können hinter den Werbebanden entlang der Torlinien und bei genügend Platz entlang der Seitenlinie gegenüber den Ersatzbänken arbeiten. Die Fotografen dürfen die Seite nur während der Halbzeitpause oder gegebenenfalls in der Pause vor Beginn der Verlängerung oder einem etwaigen Elfmeterschießen wechseln.

80.02

Der Heimverein hat für die Fotografen Sitzgelegenheiten am Spielfeldrand, Internetzugang sowie einen Arbeitsbereich mit Pulten, Stromanschlüssen und Internetzugang für mindestens 25 Fotografen bereitzustellen. Alle Internetverbindungen für Fotografen müssen über ein eigenes Netzwerk erfolgen und kostenlos sein.

80.03

Zu den Medienkonferenzen vor und nach dem Spiel sind Fotografen bei genügend Platz zugelassen.

80.04

Jeder Fotograf hat vor dem Spiel den Erhalt des Fotografen-Bibs (Leibchen) der UEFA Champions League mit seiner Unterschrift zu bestätigen und es vor Verlassen des Stadions wieder zurückzugeben. Das Bib muss ständig getragen werden, und die Nummer auf der Rückseite muss jederzeit gut sichtbar sein.

80.05

Die UEFA ist für das Entwerfen und Herstellen der Fotografen-Bibs (sowie der Bibs für das Personal der audiovisuellen Rechteinhaber und die ENG-Crews) verantwortlich. Der Heimverein stellt ausreichend Personal bereit, um die Bibs vor dem Spiel zu verteilen und sie wieder einzusammeln, sobald die Fotografen das Stadion verlassen (während oder am Ende des Spiels).

80.06

Fotos von offiziell akkreditierten Fotografen dürfen ausschließlich für redaktionelle Online-Publikationszwecke verwendet werden, wobei folgende Voraussetzungen gelten:

  1. Es muss sich um Standfotos und nicht um Filmaufzeichnungen oder Quasi-Videos handeln.

  2. Zwischen der Publikation der einzelnen Fotos müssen mindestens zwanzig Sekunden vergehen.