Kameras mit Kabeln und ENG-Kameras audiovisueller Rechteinhaber werden in den zwei verfügbar gemachten Bereichen hinter den Toren positioniert, eine auf jeder Seite des Tors. Jeder dieser Bereiche muss vorbehaltlich des vorhandenen Platzes mindestens 10 x 2 Meter groß sein und sich von der 5-Meter-Linie in Richtung Eckfahne erstrecken.