Artikel 14 Auslosungsverfahren – Qualifikationsphase und Playoffs - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
14.01

Für die Auslosung der Paarungen der Qualifikationsphase und der Playoffs werden die Teilnehmer je zur Hälfte in gesetzte und ungesetzte Vereine aufgeteilt. Die Vereine werden für diese Auslosungen anhand der zu Beginn der Spielzeit erstellten Vereinskoeffizientenrangliste (vgl. Anhang D) und in Übereinstimmung mit den durch die Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen gesetzt. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Teilnehmer der betreffenden Runde zum Zeitpunkt der Auslosung noch nicht feststehen, wird für die Auslosung der Koeffizient des in der Vereinskoeffizientenrangliste besser platzierten der beiden Vereine der noch ausstehenden Begegnung verwendet.

14.02

Die UEFA-Administration kann für die Auslosung Gruppen bilden in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen.

14.03

Eine Auslosung wird durchgeführt, um die jeweiligen Paarungen zu bilden und zu bestimmen, welche Mannschaft das Hinspiel zu Hause bestreitet.