Artikel 16 Auslosungsverfahren – Ligaphase - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
16.01

Es wird eine – gegebenenfalls digitale – Auslosung durchgeführt, um die Paarungen für die Ligaphase zu bilden. Die 36 Vereine werden in vier Töpfe mit je neun Vereinen eingeteilt. Die Töpfe setzen sich auf Grundlage der vor Beginn der Saison erstellten Vereinskoeffizientenrangliste zusammen (vgl. Anhang D); der Titelhalter der UEFA Champions League ist in Topf 1 topgesetzt.

16.02

Die Gegner einer Mannschaft sowie die Austragung der jeweiligen Partien als Heim- bzw. Auswärtsspiel werden ausgelost. Jeder Mannschaft werden aus jedem der vier Töpfe zwei Gegner zugelost, wobei sie gegen einen Gegner aus jedem Topf zuhause spielt und gegen den anderen auswärts spielt. Vorbehaltlich Absatz 16.03 können Mannschaften aus demselben Verband einander grundsätzlich nicht zugelost werden und jede Mannschaft tritt gegen maximal zwei Gegner aus demselben Verband an.

16.03

Die UEFA-Administration kann für die Auslosung andere Bedingungen in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen festlegen sowie Auslosungsbedingungen anpassen, um ausweglose Situationen zu vermeiden und/oder mögliche Beschränkungen infolge von Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees zu berücksichtigen.