Artikel 3 Anmeldung zum Wettbewerb - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
3.01

Jeder UEFA-Mitgliedsverband (nachfolgend „Verband“) darf gemäß seinem jeweiligen Rang in der Koeffizientenrangliste, die in Übereinstimmung mit Anhang D erstellt wird, eine bestimmte Anzahl von Vereinen seiner höchsten nationalen Spielklasse zum Wettbewerb anmelden. Diese Rangliste bestimmt die Position des Verbands in der Eintrittsliste (vgl. Anhang A), die wiederum den Zeitpunkt bestimmt, in der ein Verein in den Wettbewerb eintritt. Pro Verein darf nur eine Mannschaft angemeldet werden.

3.02

Die Verbände sind wie folgt vertreten (vgl. Anhang A):

  1. ein Vertreter: Sieger der höchsten nationalen Spielklasse;

  2. zwei Vertreter: Sieger und Zweitplatzierter der höchsten nationalen Spielklasse;

  3. drei Vertreter: Sieger, Zweitplatzierter und Drittplatzierter der höchsten nationalen Spielklasse;

  4. vier Vertreter: Sieger, Zweitplatzierter, Dritt- und Viertplatzierter der höchsten nationalen Spielklasse.

3.03

Zudem sind die Titelhalter der UEFA Champions League und der UEFA Europa League automatisch für die Ligaphase qualifiziert, auch wenn sie sich über ihre nationalen Meisterschaften nicht für den Wettbewerb qualifiziert haben. Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die UEFA Europa League oder die UEFA Conference League, so wird die Anzahl der Plätze, die dem Verband des Titelhalters in der UEFA Europa League bzw. der UEFA Conference League zustehen, um einen Platz verringert.

3.04

Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Champions League und/oder der UEFA Europa League über seine nationale Meisterschaft für die Ligaphase des Wettbewerbs, wird der frei gewordene Platz wie folgt neu besetzt (vgl. Anhang A):

  1. Ein durch den Titelhalter der UEFA Champions League frei gewordener Platz wird durch den nationalen Meister mit dem höchsten individuellen Klubkoeffizienten aller für den Meisterweg qualifizierten Vereine besetzt. Der Meisterweg wird entsprechend angepasst und jeder weitere frei werdende Platz wird durch den Verein mit dem jeweils höchsten individuellen Klubkoeffizienten aller Vereine der vorherigen Runde besetzt.

  2. Ein durch den Titelhalter der UEFA Europa League frei gewordener Platz wird durch den Verein mit dem höchsten individuellen Klubkoeffizienten aller für den Meisterweg und den Ligaweg qualifizierten Vereine besetzt, vorausgesetzt, dass dieser Verein auf nationaler Ebene der am besten klassierte Verein derjenigen Vereine seines Verbands ist, die sich noch nicht auf direktem Weg für die Ligaphase des Wettbewerbs qualifiziert haben. Wird die Voraussetzung des am besten klassierten Vereins auf nationaler Ebene nicht von dem Verein mit dem höchsten individuellen Klubkoeffizienten erfüllt, wird der Platz von dem Verein mit dem nächsthöchsten individuellen Klubkoeffizienten aller Vereine im Meister- und Ligaweg besetzt. Nachdem der freie Platz besetzt ist, werden der Meister- bzw. Ligaweg entsprechend angepasst und jeder weitere frei werdende Platz wird durch den Verein mit dem jeweils höchsten individuellen Klubkoeffizienten aller Vereine der vorherigen Runde des jeweiligen Wegs besetzt.

3.05

Ist der Titelhalter der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League für die Qualifikationsphase oder die Playoffs des Wettbewerbs qualifiziert, werden die entsprechenden Qualifikationsrunden bzw. Playoffs entsprechend angepasst, wobei jeder frei werdende Platz durch den Verein mit dem höchsten individuellen Klubkoeffizienten aller Vereine der vorherigen Runde des jeweiligen Wegs besetzt wird.

3.06

Im Falle weiterer frei werdender Plätze sowie weiterer Folgeeffekte für die UEFA Europa League und/oder die UEFA Conference League erhält in der UEFA Champions League der am besten klassierte Verein bzw. in der UEFA Europa League und/oder der UEFA Conference League der nationale Pokalsieger (bzw. der diesen Verein ersetzende Verein, falls dieser für die UEFA Champions League qualifiziert ist) des in der Eintrittsliste für die vorherige Runde des jeweiligen Wegs am besten klassierten Verbands Vorrang.

3.07

Die beiden Verbände, deren angeschlossene Vereine in der letzten Saison der UEFA-Männerklubwettbewerbe die beste kollektive Leistung (d.h. höchster Verbands-Klubkoeffizient der Saison) in Übereinstimmung mit den Koeffizientengrundsätzen (vgl. Anhang D.3) erreicht haben, haben Anspruch auf je einen zusätzlichen Platz in der Ligaphase (sogenannte europäische Performance-Plätze, EPS). Die Vereine, die in der nationalen Meisterschaft der betreffenden Verbände am besten von allen Vereinen abgeschnitten haben, die sich über die nationale Meisterschaft nicht für die Ligaphase der UEFA Champions League qualifiziert haben, besetzen die europäischen Performance-Plätze (nachdem etwaige frei gewordene Plätze gemäß Absatz 3.04 bis Absatz 3.06 besetzt wurden). Die Anzahl Startplätze der beiden Verbände für Vereine, die sich für die UEFA-Klubwettbewerbe qualifizieren können, wird um je einen erhöht.

3.08

Plätze in der UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Conference League, die einem Verein im Rahmen der europäischen Performance-Plätze zugewiesen werden, werden wie folgt besetzt:

  1. Ist ein Verein, der einen europäischen Performance-Platz zugewiesen bekommen hat, auch für die Qualifikationsphase oder die Playoffs der UEFA Champions League qualifiziert, wird sein Platz in der Qualifikationsphase bzw. den Playoffs dem Verein zugewiesen, der in der nationalen Meisterschaft desselben Verbands unter allen Vereinen, die sich für die Ligaphase der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Conference League qualifiziert haben, am besten klassiert ist.

  2. Ist ein Verein, der einen europäischen Performance-Platz zugewiesen bekommen hat, auch für die UEFA Europa League qualifiziert, wird sein Platz in der UEFA Europa League dem Verein zugewiesen, der in der nationalen Meisterschaft desselben Verbands unter allen Vereinen, die sich für die UEFA Europa League oder die UEFA Conference League qualifiziert haben, am besten klassiert ist.

  3. Ist ein Verein, der einen europäischen Performance-Platz zugewiesen bekommen hat, auch für die UEFA Conference League qualifiziert, wird sein Platz in der UEFA Conference League dem Verein zugewiesen, der in der nationalen Meisterschaft desselben Verbands unter allen Vereinen, die sich für die UEFA Conference League qualifiziert haben, am besten klassiert ist.

Jeder weitere Vertreter der jeweiligen nationalen Meisterschaft tritt zu dem Zeitpunkt in die UEFA Champions League, die UEFA Europa League bzw. die UEFA Conference League ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihm platzierten Vertreter reserviert war. Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte nicht für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifizierte Verein tritt in der Wettbewerbsrunde in die UEFA Conference League (bzw. die UEFA Europa League gemäß Absatz 3.03 des Reglements der UEFA Conference League) ein, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten qualifizierten Vertreter der betreffenden nationalen Meisterschaft reserviert war.

3.09

Zu Beginn der Saison bestätigt die UEFA per Rundschreiben die endgültige angepasste und neu gewichtete Eintrittsliste auf Grundlage der Ergebnisse in den UEFA-Klubwettbewerben und nationalen Wettbewerben und berücksichtigt dabei in Übereinstimmung mit den oben genannten Regeln und Grundsätzen auch alle Szenarien, die im vorliegenden Reglement nicht erfasst sind.