Artikel 42 Kleidungssponsoren - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
42.01

Ab den Playoffs dürfen nur die genehmigten Sponsoren auf der Kleidung angebracht werden.

42.02

Die Vereine dürfen ihre Kleidungssponsoren während der Spielzeit wie folgt wechseln:

  1. ein Verein, der an den Playoffs teilnimmt, darf jeden Kleidungssponsor innerhalb einer UEFA-Spielzeit höchstens zweimal und ab Beginn der Ligaphase höchstens einmal wechseln;

  2. ein Verein, der direkt für die Ligaphase qualifiziert ist, darf jeden Kleidungssponsor während derselben UEFA-Spielzeit höchstens einmal wechseln.

42.03

Die Verpflichtung eines Sponsors, nachdem der Wettbewerb ohne Sponsor begonnen wurde, gilt nicht als Sponsorenwechsel.

42.04

Eine Änderung des Inhaltes der Sponsorenwerbung gilt als Sponsorenwechsel, selbst wenn der Sponsor der gleiche bleibt.

42.05

Vereine, die den Kleidungssponsor wechseln wollen, müssen ihr Gesuch mindestens sieben Werktage vor dem Spiel, bei dem sie den neuen Sponsor verwenden wollen, bei der UEFA-Administration einreichen (zusammen mit den im UEFA-Ausrüstungsreglement festgelegten Gegenständen).

42.06

Vereine, die ab der K.-o.-Phase ihren Kleidungssponsor wechseln möchten, müssen dies der UEFA-Administration bis spätestens 6. Februar 2025 (12.00 Uhr MEZ) mitteilen. Danach ist kein Sponsorenwechsel mehr möglich.