Den offiziellen Vertretern der UEFA sowie mindestens 20 Vertretern des Gastvereins und seines Verbands sind Plätze der besten Kategorie im VIP-Bereich (einschließlich dazugehöriger Hospitality) kostenlos zur Verfügung zu stellen (beispielsweise im üblicherweise vom Präsidenten bzw. Geschäftsführer des Heimvereins genutzten Bereich).
Im Rahmen der UEFA Champions League und der Playoffs können die Vereine Poster, Eintrittskarten und offizielle Drucksachen herstellen. Jegliche Drucksachen müssen jedoch von der UEFA genehmigt sein und ihrer Eintrittskartenpolitik entsprechen. Bei Postern, Eintrittskarten und offiziellen Drucksachen, die sich auf Spiele der UEFA Champions League oder der Playoffs beziehen, sind ausschließlich Werbeaufdrucke von Partnern zulässig. Die Herstellung jeglicher Drucksachen hat gemäß den Richtlinien der UEFA zu erfolgen.
Die Vereine verpflichten sich, für jedes Spiel der Playoffs, der Ligaphase und der K.-o.-Phase die folgende Anzahl Freikarten für den VIP-Bereich mit Hospitality zur Verwendung durch die UEFA und ihrer Partner zur Verfügung zu stellen:
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Playoff-Spiele: 10
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Spiele der Ligaphase: 50
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Spiele der K.-o.-Phasen-Playoffs: 50
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Achtelfinale: 50
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Viertelfinale: 50
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Halbfinale: 50
Die Anzahl der Eintrittskarten und Hospitality-Pässe gemäß Absatz 46.03 darf 10 % der Sitzplatzkapazität des VIP-Bereichs nicht überschreiten. Andernfalls sollte der Verein der UEFA Eintrittskarten bereitstellen, die 10 % der Sitzplatzkapazität des VIP-Bereichs ausmachen, und die ausstehende Anzahl gemäß Absatz 46.03 als Freikarten (einschließlich Hospitality) in der nächsthöheren Kategorie zur Verfügung stellen. Alle diese Karten müssen für Plätze in einem einzelnen Sektor in einem Bereich zwischen den beiden 16-Meter-Linien sein. Auf Verlangen der UEFA muss der Verein bis zu fünf der VIP-Karten-Inhaber der UEFA auf den bestmöglichen Plätzen neben dem UEFA-Spieldelegierten und/oder den höchsten Vertretern des Vereins unterbringen.
Außerdem müssen der UEFA Freikarten in der nächsthöheren Kategorie nach derjenigen mit Zugang zum VIP-Bereich des Heimvereins zur Verwendung durch die UEFA und ihre Partner bereitgestellt werden. Diese Karten müssen für Plätze in einem einzelnen Sektor in einem Bereich zwischen den beiden 16-Meter-Linien und innerhalb desselben Rangs im Stadion sein und zur Verwendung durch die UEFA und ihre Partner bereitgestellt werden. Die folgende Anzahl Freikarten ist zur Verfügung zu stellen:
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Playoff-Spiele: 50
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Spiele der Ligaphase: 330 plus bis zu 42, welche die UEFA zum Nominalwert erwerben kann
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Spiele der K.-o.-Phasen-Playoffs: 380 plus bis zu 45, welche die UEFA zum Nominalwert erwerben kann
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Achtelfinale: 380 plus bis zu 45, welche die UEFA zum Nominalwert erwerben kann
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Viertelfinale: 425 plus bis zu 52, welche die UEFA zum Nominalwert erwerben kann
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Halbfinale: 475 plus bis zu 51, welche die UEFA zum Nominalwert erwerben kann
Die UEFA und ihre Partner erhalten zudem die Möglichkeit, die folgende Anzahl Kaufkarten zum Nominalwert zu erwerben, wobei Plätze der zweitbesten Kategorie sich ebenfalls in einem einzelnen Sektor und in einem zentralen Bereich (d.h. nicht hinter dem Tor) befinden müssen.
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Playoff-Spiele: mindestens 350 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 370 Kaufkarten der zweitbesten Kategorie; daneben 220 Kaufkarten der drittbesten Kategorie;
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Spiele der Ligaphase: mindestens 308 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 370 Kaufkarten der zweitbesten Kategorie; daneben 230 Kaufkarten der drittbesten Kategorie;
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Spiele der K.-o.-Phasen-Playoffs: mindestens 365 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 460 Kaufkarten der zweitbesten Kategorie; daneben 360 Kaufkarten der drittbesten Kategorie;
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Achtelfinale: mindestens 365 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 460 Kaufkarten der zweitbesten Kategorie; daneben 360 Kaufkarten der drittbesten Kategorie;
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Viertelfinale: mindestens 608 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 710 Kaufkarten der zweitbesten Kategorie; daneben 640 Kaufkarten der drittbesten Kategorie;
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Halbfinale: mindestens 829 Kaufkarten der besten Kategorie sowie 920 Kaufkarten der zweitbesten Kategorie; daneben 730 Kaufkarten der drittbesten Kategorie.
Die Vereine sind für die Ausgabe von Eintrittskarten, Hospitality-Pässen und Parkausweisen an die UEFA und/oder die Partner gemäß den Anweisungen der UEFA verantwortlich.
Alle Eintrittskarten müssen offizielle UEFA-Champions-League- oder Playoff-Eintrittskarten sein, die von der UEFA vor der Herstellung genehmigt wurden.
Die Vereine haben zu gewährleisten, dass ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf und die Medienakkreditierung für die Spiele mindestens folgende Anforderungen enthalten:
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niemand darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA im und um das Stadion Werbe- oder kommerzielle Aktivitäten durchführen;
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die Eintrittskarten dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht für kommerzielle Zwecke wie für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil eines Gästearrangements oder einer Pauschalreise verwendet werden;
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jede Person, die das Spiel besucht, anerkennt, dass von ihr Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die in Form von Standbildern oder mittels Audio- bzw. Videoausstrahlung im Zusammenhang mit dem Spiel kostenlos verwertet werden können;
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niemand, der das Spiel besucht, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA Ton- oder Bildaufnahmen, Daten, Statistiken und/oder Beschreibungen des Spiels für andere als private Zwecke erheben, aufzeichnen, übertragen oder verwerten. Auf Verlangen der UEFA muss der Verein sein Möglichstes tun und die nötige Unterstützung leisten, damit diese Bestimmung durchgesetzt werden kann.