Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung zwischen der UEFA und der Heimmannschaft kann die Gastmannschaft am Vortag des Spiels eine einstündige Trainingseinheit im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, abhalten, vorausgesetzt, der Spielfeldzustand lässt dies zu. Hält die Heimmannschaft ebenfalls eine Trainingseinheit im Stadion ab und wollen beide Mannschaften zur selben Zeit trainieren, hat die Gastmannschaft Priorität. Die Gastmannschaft kann keine andere Trainingseinheit im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, abhalten. Könnte aufgrund dieser Trainingseinheiten das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, ist ein anderes, von der UEFA spontan genehmigtes Trainingsgelände zur Verfügung zu stellen. Die UEFA kann entscheiden, dass eine oder beide Trainingseinheiten zum Schutz des Spielfelds für das Spiel auf ein anderes Trainingsgelände verlegt werden müssen. Anträge auf Verlegung von Trainingseinheiten auf ein anderes Trainingsgelände müssen von der UEFA genehmigt werden. Die Gastmannschaft hat in jedem Fall Priorität, weshalb zunächst die Trainingseinheit der Heimmannschaft zu verlegen ist. Beiden Mannschaften kann auch erlaubt werden, ihre Trainingseinheiten gleichzeitig im Stadion durchzuführen, allerdings begrenzt auf bestimmte Bereiche des Spielfelds und unter der Voraussetzung, dass beiden Mannschaften die Begrenzung der Nutzung des Spielfelds schriftlich mitgeteilt wurde.
Vorbehaltlich der vorherrschenden Witterung sollte das mobile Stadiondach sich grundsätzlich in derselben Position befinden wie für das Spiel.
Die Bewässerung des Spielfelds vor einer offiziellen Trainingseinheit der Gastmannschaft im Stadion muss zwischen den beiden Mannschaften vereinbart werden.
Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, darf das Schiedsrichterteam am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Ist eine solche Trainingseinheit aufgrund des Spielfeldzustands oder der Reisezeiten nicht möglich, ist eine andere Anlage zur Verfügung zu stellen.
Trainieren die Gastmannschaft und/oder die Schiedsrichter am Vortag des Spiels aus irgendeinem Grund (z.B. Spielfeldzustand) nicht im Stadion, müssen sie das Stadion am Tag vor dem Spiel besichtigen können.
Beantragt die Gastmannschaft ein Auslaufen nach dem Spiel, muss dies bei der Organisationssitzung am Spieltag unter Angabe aller erforderlichen Informationen (z.B. Dauer, Anzahl Spieler, Art der Übungen usw.) mitgeteilt werden. Solche Anträge müssen vom Heimverein und gegebenenfalls von den lokalen Behörden genehmigt werden.