Artikel 58 Schiedsrichterteam und Schiedsrichter-Begleitperson - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
58.01

Für die Schiedsrichterteams, die für den Wettbewerb ernannt werden, gilt das Pflichtenheft für Schiedsrichter, die bei UEFA-Spielen zum Einsatz kommen.

58.02

Das Schiedsrichterteam setzt sich zusammen aus dem Schiedsrichter, zwei Schiedsrichterassistenten, dem vierten Offiziellen und (falls ernannt) zwei oder mehr Video-Schiedsrichterassistenten.

58.03

Das Schiedsrichterteam wird von der Schiedsrichter-Begleitperson betreut, bei der es sich um einen offiziellen Vertreter des Verbands des Heimvereins handeln muss.

58.04

Unmittelbar nach Spielende bestätigt der Schiedsrichter den offiziellen Spielbericht.