Artikel 61 Video-Schiedsrichterassistent und Torlinientechnologie - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
61.01

Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) und Torlinientechnologie (TLT) können gemäß IFAB-Spielregeln zur Unterstützung des Schiedsrichters eingesetzt werden.

61.02

Der Schiedsrichter darf neben dem offiziellen VAR-System keine anderen Quellen oder Systeme verwenden, um sich während eines Spiels Wiederholungen anzusehen.

61.03

VAR kann in allen Spielen des Wettbewerbs eingesetzt werden. Die Entscheidung, ob VAR für ein spezifisches Spiel einzusetzen sind, liegt im alleinigen Ermessen des Schiedsrichters und ist endgültig. Werden VAR in Teilen oder für das gesamte Spiel nicht eingesetzt, unabhängig davon, ob es sich um eine Entscheidung des Schiedsrichters, um einen technischen Ausfall oder eine fehlende Verfügbarkeit handelt, beeinträchtigt dies in keiner Weise die Gültigkeit der Entscheidungen des Schiedsrichters, die in jedem Fall endgültig sind.

61.04

TLT kann in allen Spielen ab den Playoffs eingesetzt werden, um den Schiedsrichter dabei zu unterstützen, zu bestimmen, ob ein Treffer erzielt wurde. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist in jedem Fall endgültig.

61.05

Im Falle eines technischen Ausfalls des Systems werden Spiele ohne Einsatz von TLT durch- bzw. fortgeführt. Wird TLT in Teilen oder für das gesamte Spiel nicht eingesetzt, unabhängig davon, ob es sich um eine Entscheidung des Schiedsrichters, um einen technischen Ausfall oder eine fehlende Verfügbarkeit handelt, beeinträchtigt dies in keiner Weise die Gültigkeit der Entscheidungen des Schiedsrichters, die in jedem Fall endgültig sind.