Artikel 65 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
65.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

65.02

Alle Zahlungen an die Vereine erfolgen in Euro auf das Bankkonto des betreffenden Verbands. Der Verein ist für die Koordination des Transfers vom Bankkonto des Verbands auf das Bankkonto des Vereins zuständig.

65.03

Der Verein darf den Gewinn aus seiner Teilnahme am Wettbewerb nicht ohne schriftliche Genehmigung der UEFA an eine Drittpartei übertragen.

65.04

Bei sämtlichen Spielen des Wettbewerbs hat der Verband des Heimvereins im Namen der UEFA für die Auslagen für Kost und Logis des Schiedsrichterteams sowie für die anfallenden Transportkosten innerhalb des eigenen Verbandsgebietes aufzukommen. Die UEFA trägt die internationalen Reisespesen sowie die Tagesentschädigungen der Schiedsrichter.