Auf Anfrage der UEFA muss jeder Verein der UEFA Zugang zu all seinen Spielern der Liste A, einer vereinbarten Auswahl von Spielern der Liste B sowie zum Cheftrainer für folgende Zwecke bieten:
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Fotoshooting vor der Ligaphase und der K.-o.-Phase für Porträtfotos, die vom Host Broadcaster und auf den digitalen Plattformen der UEFA verwendet werden können, innerhalb folgender Fristen:
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spätestens vier Tage vor dem ersten Spiel der jeweiligen Mannschaft in der Ligaphase;
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spätestens sieben Tage vor dem ersten Spiel der jeweiligen Mannschaft in der K.-o.-Phase;
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Interviews und Produktion von digitalen und Werbeinhalten mit mindestens zwei Spielern oder einem Spieler und dem Cheftrainer sowie auf Anfrage Fotoshootings zur Nutzung auf den digitalen Plattformen der UEFA und/oder in ihren offiziellen Publikationen vor oder während der Ligaphase (Termin im Voraus mit der UEFA zu vereinbaren);
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Interviews und Produktion von digitalen und Werbeinhalten mit mindestens einem Spieler oder dem Cheftrainer sowie auf Anfrage Fotoshootings zur Nutzung auf den digitalen Plattformen der UEFA und/oder in ihren offiziellen Publikationen spätestens fünf Tage vor dem Rückspiel jeder Runde der K.-o.-Phase, für die sich der betreffende Verein qualifiziert.
Die Vereine, die sich für das Endspiel qualifizieren, müssen darüber hinaus für folgende Aktivitäten zur Verfügung stehen:
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Interviews und Produktion von digitalen und Werbeinhalten mit mindestens zwei Spielern und dem Cheftrainer spätestens fünf Tage nach dem Halbfinal-Rückspiel der betreffenden Mannschaft;
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Greenscreen-Filmaufnahmen mit allen spielberechtigten Spielern der Liste A und B, die dem Kader für das Endspiel angehören könnten, sowie mit dem Cheftrainer und Trainerassistenten spätestens sieben Tage vor dem Endspiel; und
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ein zusätzliches Fotoshooting mit mindestens vier Spielern sowie dem Cheftrainer und Trainerassistenten spätestens sieben Tage vor dem Endspiel.
Einzelheiten zu diesen Verpflichtungen sind im UEFA Champions League Club Manual aufgeführt.