Artikel 82 Tage der offenen Tür - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
82.01

Auf Anfrage der UEFA muss jeder Verein der UEFA Zugang zu all seinen Spielern der Liste A, einer vereinbarten Auswahl von Spielern der Liste B sowie zum Cheftrainer für folgende Zwecke bieten:

  1. Fotoshooting vor der Ligaphase und der K.-o.-Phase für Porträtfotos, die vom Host Broadcaster und auf den digitalen Plattformen der UEFA verwendet werden können, innerhalb folgender Fristen:

    1. spätestens vier Tage vor dem ersten Spiel der jeweiligen Mannschaft in der Ligaphase;

    2. spätestens sieben Tage vor dem ersten Spiel der jeweiligen Mannschaft in der K.-o.-Phase;

  2. Interviews und Produktion von digitalen und Werbeinhalten mit mindestens zwei Spielern oder einem Spieler und dem Cheftrainer sowie auf Anfrage Fotoshootings zur Nutzung auf den digitalen Plattformen der UEFA und/oder in ihren offiziellen Publikationen vor oder während der Ligaphase (Termin im Voraus mit der UEFA zu vereinbaren);

  3. Interviews und Produktion von digitalen und Werbeinhalten mit mindestens einem Spieler oder dem Cheftrainer sowie auf Anfrage Fotoshootings zur Nutzung auf den digitalen Plattformen der UEFA und/oder in ihren offiziellen Publikationen spätestens fünf Tage vor dem Rückspiel jeder Runde der K.-o.-Phase, für die sich der betreffende Verein qualifiziert.

82.02

Die Vereine, die sich für das Endspiel qualifizieren, müssen darüber hinaus für folgende Aktivitäten zur Verfügung stehen:

  1. Interviews und Produktion von digitalen und Werbeinhalten mit mindestens zwei Spielern und dem Cheftrainer spätestens fünf Tage nach dem Halbfinal-Rückspiel der betreffenden Mannschaft;

  2. Greenscreen-Filmaufnahmen mit allen spielberechtigten Spielern der Liste A und B, die dem Kader für das Endspiel angehören könnten, sowie mit dem Cheftrainer und Trainerassistenten spätestens sieben Tage vor dem Endspiel; und

  3. ein zusätzliches Fotoshooting mit mindestens vier Spielern sowie dem Cheftrainer und Trainerassistenten spätestens sieben Tage vor dem Endspiel.

82.03

Einzelheiten zu diesen Verpflichtungen sind im UEFA Champions League Club Manual aufgeführt.