Für die Berechnung des Vereinskoeffizienten werden die von einem Verein in einer bestimmten Spielzeit (UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Conference League) gesammelten Punkte gemäß diesem Anhang D des Wettbewerbsreglements zusammengezählt. Der sportliche Fünfjahres-Koeffizient eines Vereins entspricht dem Gesamttotal seiner Koeffizienten aus den fünf Spielzeiten des Referenzzeitraums gemäß Anhang D.2 oder 20 % des Fünfjahres-Koeffizienten seines Verbands, je nachdem, welcher der beiden Werte höher ist. In jeder Saison werden die Punkte gemäß dem einschlägigen Wettbewerbsreglement für die jeweilige Saison vergeben, d.h. Anhang D.4.1 bis Anhang D.4.3 gelten nur für die Vergabe von Punkten in der Saison 2023/24.