D.6 Berechnung des Einnahmen-Vereinskoeffizienten - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024

Der Einnahmenkoeffizient eines Vereins wird unter Verwendung derselben Saisonkoeffizienten wie für den sportlichen Vereinskoeffizienten (vgl. Anhang D.4), jedoch mit einem Zehn- statt einem Fünfjahresreferenzzeitraum gemäß Angaben in Anhang D.2 berechnet.

Der Zehnjahres-Einnahmenkoeffizient eines Vereins entspricht dem Gesamttotal seiner Koeffizienten aus den zehn Spielzeiten des Referenzzeitraums gemäß Anhang D.2 oder 20 % des entsprechenden Zehnjahres-Koeffizienten seines Verbands, je nachdem, welcher der beiden Werte höher ist.