Um einen gleichbleibend hohen Standard des Bildmaterials für alle Spiele zu garantieren, sollte dem Host Broadcaster eine gewisse Mindestzahl an Kamerapositionen zur Verfügung stehen, von denen alle mit Mikrofonen für Tonaufnahmen ausgestattet sein können; außerdem sollten audiovisuelle Rechteinhaber zusätzliche Kameras platzieren können, um die Qualität des Bildmaterials zu verbessern. Die Vereine müssen gewährleisten, dass alle nachstehend beschriebenen Kamerapositionen eingerichtet werden können. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn Risiken für die Sicherheit im Stadion geltend gemacht werden können. Sofern nicht aufgrund spezifischer Gegebenheiten der Stadioninfrastruktur (z.B. bestehende Einrichtungen am Spielfeldrand, einschließlich der technischen Zone) etwas anderes mit der UEFA vereinbart wurde, müssen für alle Kamerapositionen die in Anhang F festgehaltenen Mindestabstände zu den Seitenlinien und den Teambänken eingehalten werden. Sämtliche in diesem Anhang erwähnten Kamerapositionen, die auf das Spielfeld gerichtet sind, müssen eine uneingeschränkte Sicht auf das gesamte Spielfeld bieten. Für ausgewählte Spiele des Zyklus können zusätzliche Kameras, Kameratechnologie oder -ausrüstung verwendet werden, die möglicherweise neue oder zusätzliche Positionen in den betreffenden Stadien erfordern. Die UEFA kann solche Kamerapositionen je nach verfügbarem Platz und unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten von Fall zu Fall und in Absprache mit den betreffenden audiovisuellen Rechteinhabern und Vereinen genehmigen.