G.6 Verwertung von Archivrechten - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UCL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
G.6.1

Die in Anhang G.5 erläuterten Archiv- und anderen Inhaltsrechte können von den jeweils beteiligten Vereinen auch im Zusammenhang mit folgenden Spielen verwertet und/oder lizenziert werden: (i) alle Endspiele des Pokals der europäischen Meistervereine von 1956 bis 1992; (ii) alle Endspiele des Pokals der europäischen Pokalsieger; (iii) alle Endspiele des UEFA-Pokals von 1998 bis 2006; (iv) alle Viertelfinalbegegnungen, Halbfinalbegegnungen und Endspiele des UEFA-Pokals von 2007 bis 2009. Dies gilt nur für diejenigen Vereine, die an diesen Spielen teilgenommen haben (auf nicht exklusiver Basis, jedoch gemäß den in Anhang G.5 festgelegten Bedingungen).

G.6.2

Die Vereine erklären sich damit einverstanden, dass die UEFA gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Reglements die Medienrechte für folgende Spiele auf nicht exklusiver Basis verwerten und in Lizenz übertragen kann: (i) alle übrigen Spiele des Pokals der europäischen Meistervereine von 1956 bis 1992, und (ii) alle übrigen Spiele (a) des UEFA-Pokals und (b) des Pokals der europäischen Pokalsieger, die nicht zentral von der UEFA vermarktet wurden.

G.6.3

Die UEFA und die Vereine vereinbaren, dass sie sich gegenseitig in angemessener Form unterstützen, um das Material zu beschaffen, das für die Verwertung der in Anhang G.6.1 und Anhang G.6.2 oben aufgeführten Rechte erforderlich ist.