Artikel 8 Antidoping - Champions League

Reglement der UEFA Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
11 September 2025
8.01

Doping ist verboten und wird bestraft. Bei Verstößen gegen Antidoping-Vorschriften leitet die UEFA gegen die fehlbaren Personen ein Disziplinarverfahren ein und verhängt angemessene Disziplinarmaßnahmen gemäß UEFA-Rechtspflegeordnung und UEFA-Dopingreglement. Dies kann die Anordnung provisorischer Maßnahmen beinhalten.

8.02

Die UEFA kann einen Spieler jederzeit einer Dopingkontrolle unterziehen.