Artikel 19 Auslosungsverfahren – K.-o.-Phase - Conference League

Reglement der UEFA Conference League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Conference League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
11 September 2025
19.01

Nach Abschluss der Ligaphase bestreiten 24 Vereine die K.-o.-Phase auf vordefinierten Positionen basierend auf ihrer Platzierung nach Abschluss der Ligaphase wie in Anhang B veranschaulicht.

19.02

Die K.-o.-Phasen-Playoff-Paarungen werden gemäß folgenden Grundsätzen ausgelost:

  1. Auf Grundlage der Position der Vereine nach Abschluss der Ligaphase werden vier gesetzte (Vereine auf den Positionen 9 und 10, 11 und 12, 13 und 14 sowie 15 und 16) und vier ungesetzte (Positionen 17 und 18, 19 und 20, 21 und 22 sowie 23 und 24) Paare gebildet.

  2. Vereine in gesetzten Paaren werden gegen Vereine in ungesetzten Paaren gelost (vgl. Abbildung in Anhang B): Verein 9 bzw. 10 gegen Verein 23 bzw. 24, Verein 11 bzw. 12 gegen Verein 21 bzw. 22, Verein 13 bzw. 14 gegen Verein 19 bzw. 20 und Verein 15 bzw. 16 gegen Verein 17 bzw. 18).

19.03

Die Achtelfinalpaarungen werden gemäß folgenden Grundsätzen ausgelost:

  1. Auf Grundlage der Position der Vereine nach Abschluss der Ligaphase werden vier gesetzte Paare gebildet (Vereine auf den Positionen 1 und 2, 3 und 4, 5 und 6 sowie 7 und 8).

  2. Die Vereine in gesetzten Paaren werden in eine der beiden entsprechenden Positionen im Achtelfinale (vgl. Abbildung in Anhang B) gelost und treten gegen die jeweiligen Sieger der K.-o.-Phasen-Playoffs an, deren Position bei der Auslosung der K.-o.-Phasen-Playoffs gemäß Absatz 19.02 bestimmt wird.

19.04

Die Viertel- und Halbfinalpaarungen werden gemäß Anhang B bestimmt. Gesetzte Mannschaften, d.h. Mannschaften auf den Plätzen 1 bis 4 nach der Ligaphase, bestreiten das Viertelfinalrückspiel zuhause; Mannschaften auf den Plätzen 1 und 2 bestreiten auch das Halbfinalrückspiel zuhause. Unterliegt eine gesetzte Mannschaft in einer Runde, nimmt die Mannschaft, welche diese besiegt hat, die gesetzte Position in der jeweiligen Tableau-Hälfte ein (d.h. die höhere Klassierung in der Setzliste wird nicht nach jeder Runde neu berechnet).

19.05

Im Endspiel gilt die Mannschaft in der silbernen Tableau-Hälfte (vgl. Anhang B) aus administrativen Gründen als nominelle Heimmannschaft.

19.06

Die UEFA-Administration kann für jede Auslosung andere Bedingungen in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen festlegen sowie die Auslosungsbedingungen anpassen bzw. Positionen direkt zuweisen, um mögliche Beschränkungen infolge von Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees zu berücksichtigen.