Die UEFA-Mitgliedsverbände (nachfolgend „Verbände“) dürfen gemäß ihrem jeweiligen Rang in der Koeffizientenrangliste, die in Übereinstimmung mit Anhang D erstellt wird, den Gewinner ihrer nationalen Pokalwettbewerbe (nachfolgend „nationaler Pokalsieger“) sowie eine bestimmte Anzahl von Vereinen zum Wettbewerb anmelden. Diese Rangliste bestimmt die Position der Verbände in der Eintrittsliste (vgl. Anhang A), die wiederum den Zeitpunkt bestimmt, in der ein Verein in den Wettbewerb eintritt. Pro Verein darf nur eine Mannschaft angemeldet werden.
Die Verbände sind wie folgt vertreten (vgl. Anhang A):
-
ein Vertreter: der Verein, der in der höchsten nationalen Spielklasse unmittelbar hinter dem letzten für die UEFA Europa League qualifizierten Verein platziert ist;
-
zwei Vertreter:
-
die beiden Vereine, die in der höchsten nationalen Spielklasse unmittelbar hinter dem letzten für die UEFA Champions League qualifizierten Verein platziert sind; oder
-
der nationale Pokalsieger und der Verein, der in der höchsten nationalen Spielklasse unmittelbar hinter dem für die UEFA Champions League qualifizierten Verein platziert ist;
-
-
drei Vertreter: der nationale Pokalsieger und die beiden Vereine, die in der höchsten nationalen Spielklasse unmittelbar hinter dem letzten für die UEFA Champions League qualifizierten Verein platziert sind.
Unter besonderen Umständen kann der Sieger eines anderen offiziellen nationalen Wettbewerbs an Stelle des am schlechtesten platzierten in Absatz 3.02 genannten Vertreters der höchsten nationalen Spielklasse für die UEFA Conference League angemeldet werden, vorausgesetzt, die UEFA hat den Wettbewerb vor Beginn der betreffenden Spielzeit genehmigt (vgl. Anhang A).
Qualifiziert sich der nationale Pokalsieger über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Champions League und tritt daher in die UEFA Champions League ein, werden in der UEFA Conference League folgende Anpassungen an der Eintrittsliste (vgl. Anhang A) vorgenommen:
-
Der ursprünglich für den nationalen Pokalsieger bestimmte Wettbewerbseintritt ist für den in derselben nationalen Meisterschaft bestplatzierten Verein all derjenigen Vereine des betreffenden Verbands reserviert, die sich für die UEFA Conference League qualifizieren.
-
Jeder weitere Vertreter der jeweiligen nationalen Meisterschaft tritt zu dem Zeitpunkt in die UEFA Conference League ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihm platzierten Vertreter reserviert war.
-
Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte nicht für die UEFA Conference League qualifizierte Verein tritt in derjenigen Wettbewerbsrunde in die UEFA Conference League ein, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten qualifizierten Vertreter der betreffenden nationalen Meisterschaft reserviert war.
Qualifiziert sich ein nationaler Pokalsieger, der automatisch für die UEFA Conference League qualifiziert ist, auch über seine nationale Meisterschaft für die UEFA Conference League, werden in der UEFA Conference League (vgl. Anhang A) folgende Anpassungen an der Eintrittsliste vorgenommen:
-
Der ursprünglich für den Vertreter der nationalen Meisterschaft, der sich als nationaler Pokalsieger für die UEFA Conference League qualifiziert, bestimmte Wettbewerbseintritt ist für den in der nationalen Meisterschaft unmittelbar hinter dem nationalen Pokalsieger platzierten Verein reserviert.
-
Jeder weitere Vertreter der jeweiligen nationalen Meisterschaft tritt zu dem Zeitpunkt in die UEFA Conference League ein, der ursprünglich für den unmittelbar vor ihm platzierten Vertreter reserviert war.
-
Der in der nationalen Meisterschaft bestplatzierte nicht für die UEFA Conference League qualifizierte Verein tritt in derjenigen Wettbewerbsrunde in die UEFA Conference League ein, die ursprünglich für den am schlechtesten platzierten qualifizierten Vertreter der betreffenden nationalen Meisterschaft reserviert war.
Vereine, die in der Qualifikationsphase oder den Playoffs der UEFA Champions League und/oder der UEFA Europa League ausscheiden, werden wie folgt zur laufenden UEFA Europa League und/oder UEFA Conference League zugelassen:
|
Ausscheiden UEFA Champions League (UCL) |
Eintritt/Ausscheiden UEFA Europa League (UEL) |
Eintritt UEFA Conference League (UECL) |
|---|---|---|
|
Meisterweg |
Meisterweg |
Meisterweg |
|
Erste Qualifikationsrunde |
Zweite Qualifikationsrunde |
|
|
Zweite Qualifikationsrunde |
Dritte Qualifikationsrunde |
Playoffs |
|
Dritte Qualifikationsrunde |
Playoffs (Meister- und Hauptweg) |
Ligaphase |
|
Playoffs |
Ligaphase |
|
|
Ligaweg |
Hauptweg |
Hauptweg |
|
Erste Qualifikationsrunde |
Zweite Qualifikationsrunde |
|
|
Zweite Qualifikationsrunde |
Dritte Qualifikationsrunde |
|
|
Zweite Qualifikationsrunde |
Dritte Qualifikationsrunde |
Playoffs |
|
Dritte Qualifikationsrunde |
Ligaphase |
|
|
Playoffs |
Ligaphase |
Der Titelhalter der UEFA Conference League wird zur Ligaphase der UEFA Europa League zugelassen. Qualifiziert sich der Titelhalter der UEFA Conference League über einen seiner nationalen Wettbewerbe für die UEFA Conference League, so wird die Anzahl der Plätze, die dem Verband des Titelhalters in der UEFA Conference League zustehen, um einen Platz verringert. Der frei gewordene Platz wird neu besetzt, wobei nationale Pokalsieger in der UEFA Conference League Priorität haben (oder, falls diese sich für die UEFA Champions League qualifizieren, die Vereine, die sie ersetzen).
Weitere Anpassungen an der Eintrittsliste der UEFA Conference League infolge der Vergabe der europäischen Performance-Plätze (EPS) in der UEFA Champions League unterliegen Absatz 3.08 und Absatz 3.09 Reglement der UEFA Champions League.
Zu Beginn der Saison bestätigt die UEFA per Rundschreiben die endgültige angepasste und neu gewichtete Eintrittsliste auf Grundlage der Ergebnisse in den UEFA-Klubwettbewerben und nationalen Wettbewerben und berücksichtigt dabei in Übereinstimmung mit den oben genannten Regeln und Grundsätzen auch alle Szenarien, die im vorliegenden Reglement nicht erfasst sind.